Münster/Berlin. Im vergangenen Jahr hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe in insgesamt 210 Fällen ärztliche Behandlungsfehler mit daraus folgenden Gesundheitsschäden festgestellt, die einen Anspruch auf Entschädigung rechtfertigen. Das sind 40 Fälle oder fast 25 Prozent mehr als 2010. Für Ärztechef Theodor Windhorst ein Zeichen dafür, dass die Patienten der Schiedsstelle der Kammer vertrauen, die, so Windhorst, ihr Personal aufstocken wird.
VON PETER STUCKHARD
Den westfälisch-lippischen Gutachtern der Ärztekammer sind im vergangenen Jahr 1.425 (bundesweit: 11.107) Anträge zur Bewertung eines möglichen Behandlungsfehlers eingereicht worden. In 92 Fällen haben "die Patienten das Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens verloren", so der Bericht der Gutachterkommission, ohne weiter auf die Gründe der Beschwerdeführer einzugehen. In weiteren 143 Fällen haben die betroffenen Ärztinnen und Ärzte von ihrem Recht Gebrauch gemacht, dem Verfahren zu widersprechen, und es so zum Erliegen gebracht. Immer häufiger lassen sich die Patienten inzwischen auch von Rechtsanwälten vertreten: 2011 waren es 690, fast sieben Prozent mehr als 2010.
Ein möglicher Grund dafür, dass Patienten das Interesse am Schiedsverfahren der Ärztekammer verlieren, ist dessen Dauer. Immerhin 64 Prozent der Verfahren haben die Gutachter nach Ablauf eines Jahres erledigt, sechs Prozent dauerten allerdings mehr als 18 Monate. Dafür mag es viele Gründe geben: Die stärker werdende berufliche Inanspruchnahme der Gutachter oder die aus der Sicht der Gutachter "unzureichende Vorbereitung der Verfahren durch die Antragsteller".
Zumindest an dieser Stelle reagiert die Kammer. Sie wird, wie Ärztepräsident Windhorst dieser Zeitung sagte, zwei hauptamtliche Juristen und eine Ärztin einstellen, denn, so Windhorst, "wir wollen die Beschwerden der Patientinnen und Patienten nicht aussitzen, und wir wollen auch nichts vertuschen". Es sei Aufgabe der Kammern, den Patienten "durch den Dschungel der Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen formalen Anforderungen" zu helfen. Natürlich sei es wichtig, aus den Fehlern eine Vermeidungsstrategie abzuleiten. Tatsache sei es aber, dass es immer ärztliche Behandlungsfehler gegeben habe und geben werde. Windhorst: "Wir sind keine Halbgötter in Weiß."
Am häufigsten haben sich die Patienten wieder über Fehler beschwert, die sie bei der Behandlung abgenutzter Hüft- und Kniegelenke vermuteten. Damit lagen sie in vielen Fällen wohl nicht daneben, denn die häufigste fehlbehandelte Krankheit war 2011 die Kniegelenksarthrose.
Die Bundesregierung will die Patientenrechte mit einem neuen Gesetz stärken. Der Entwurf für das sogenannte Patientenrechtegesetz, der noch vom Parlament gebilligt werden muss, sieht unter anderem erweiterte Informationspflichten für Ärzte vor. So soll vor einer Operation genau der Arzt den Patienten aufklären, der ihn später auch operiert - was in den Krankenhäusern auf heftige Kritik stößt, weil es schwer zu organisieren sei. Bei groben Behandlungsfehlern sieht das Gesetz eine Umkehr der Beweislast vor: Der Arzt muss beweisen, dass der Fehler nicht generell zu dem eingetretenen Schaden führt. Bei "einfachen" Fehlern bleibt die Beweislast beim Patienten.¦ Kommentar