Berlin (ard). Im Jahr 2010 sind in deutschen Krankenhäusern 944 Patienten aufgrund von Ärztefehlern gestorben. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung um 71 Prozent. 2009 hatten bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung 551 Menschen ihr Leben verloren. Mit diesen Zahlen beantwortete die Staatssekretärin Anette Widmann-Mauz eine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeik (Grüne) im Bundestag. Die meisten Opfer forderten mangelnde Vorsichtsmaßnahmen bei der Hygiene: 410 Patienten hat das 2010 das Leben gekostet, 2009 waren es nur 218. Diese Steigerung um fast 90 Prozent bleibt aber ungeklärt. Denkbar ist, dass sich hinter dieser Zahl die steigende Zahl von Fällen mit resistenten Krankheitskeimen verbirgt. Die Zahl der Fälle, in denen dem Arzt bei einem chirurgischen Eingriff Skalpell oder Schere ausgerutscht ist, liegt weit darunter. 2010 sind bei einem chirurgischen Eingriff dem statistischen Bundesamt 47 Fälle gemeldet worden, 2009 waren es nur 30.
Kommentar von PETER STUCKHARD zu: Ärztliche Behandlungsfehler
Man wagt ob seiner Banalität kaum, den Satz aufzuschreiben: Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Ärzten muss aber offenbar daran erinnert werden. Wie sonst könnte man auch nur vermuten, dass bei 18 Millionen Behandlungen in deutschen Krankenhäusern durchweg alles gutginge. Wichtiger ist, wie die Ärzteschaft – wie eigentlich jede Berufsgruppe – mit Fehlern umgeht. "Kann ja mal passieren" ist – nicht nur – im Krankenhaus unangemessen, weil die Folgen fatal sein können.
Kommentar von PETER STUCKHARD zu: Ärztliche Behandlungsfehler
Man wagt ob seiner Banalität kaum, den Satz aufzuschreiben: Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Ärzten muss aber offenbar daran erinnert werden. Wie sonst könnte man auch nur vermuten, dass bei 18 Millionen Behandlungen in deutschen Krankenhäusern durchweg alles gutginge. Wichtiger ist, wie die Ärzteschaft – wie eigentlich jede Berufsgruppe – mit Fehlern umgeht. "Kann ja mal passieren" ist – nicht nur – im Krankenhaus unangemessen, weil die Folgen fatal sein können. Da hat sich in den letzten Jahren einiges verbessert, vieles könnte aber noch besser werden. Gut ist, dass 2008 das Versicherungsvertragsrecht geändert worden ist. Jetzt können Ärzte zugeben, dass sie einen Fehler gemacht haben, ohne ihre Haftpflichtversicherung zu verlieren. Das hat sich allerdings noch nicht überall herumgesprochen.
Gut ist auch, dass das Richterrecht zu einem Patientenrechtegesetz zusammengefasst worden ist. Was im Gesetz fehlt, ist aber die Umkehr der Beweislast bei Ärztefehlern: Welcher Kassenpatient kommt schon gegen die Krähen unter den Gutachtern an. Patientenvertreter könnten auch die Verfahren zur Begutachtung von Fehlern bei den Ärztekammern abrunden. Immerhin: Fehlerkultur ist auch unter Ärzten kein Fremdwort mehr.
peter.stuckhard@ihr-kommentar.de





