"Tut mir leid! Ich kann Ihnen erst in drei Monaten einen Termin anbieten." Die Mitarbeiterin der Hautarztpraxis klingt am Telefon freundlich, aber bestimmt. Nein, versichert sie, damit, dass die Anruferin gesetzlich versichert sei, habe das nichts zu tun; die Praxis sei einfach überlaufen. Die Patientin lässt sich nicht abwimmeln: Was ist, wenn ihre Beschwerden schlimmer werden? Bekommt sie schneller einen Termin, wenn sie sich dann noch mal meldet? "Das kann ich Ihnen leider nicht versprechen", sagt die Sprechstundenhilfe.
RECHTE UND PFLICHTEN
- Behandlungspflicht: Kassenärzte dürfen gesetzlich versicherte Patienten nur in Ausnahmefällen ablehnen.
- Notfall: In Notfällen ist jeder Arzt verpflichtet, sofort zu helfen. In Ausnahmesituationen – etwa einem Unfall – muss also auch ein Privatarzt jeden Patienten versorgen.
- Wartezeiten in der Praxis: Hat der Patient einen festen Termin, ist es ihm zuzumuten, bis zu 30 Minuten zu warten. Dauert es länger, hat der Patient das Recht zu gehen, ohne dass der Arzt den ausgefallenen Termin reklamieren könnte.
- Terminabsage: Wenn ein Patient einen Termin nicht rechtzeitig absagt, muss er damit rechnen, dass der Arzt von ihm ein "Ausfallhonorar" verlangt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das zulässig.
Ist es in Ordnung, wenn ein Patient monatelang auf einen Arzttermin warten muss? "Nein", antwortet Axel Wunsch von der Barmer GEK. Ein Kassenarzt sei grundsätzlich verpflichtet, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln – und zwar "in einer angemessenen Zeit", betont er. Aber wie viel Zeit ist angemessen? Das lässt sich nicht genau sagen. Wunsch erklärt: "Ein Termin muss durch die Praxis so vergeben werden, dass es medizinisch vertretbar ist." Deshalb solle der Patient bei der Terminvereinbarung seine Beschwerden so genau wie möglich benennen. Auf eine eindeutige Regelung kann er sich aber nicht berufen. Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagt: "Es gibt keine starren Fristen, innerhalb derer ein Patient einen Termin bekommen muss."
Anders als bei planbaren Behandlungen gibt es bei Notfällen klare Regeln: Patienten mit bedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen – etwa mit einer Blutvergiftung oder einem Knochenbruch – muss jeder Arzt sofort versorgen. "Dazu sind die Vertragsärzte gesetzlich verpflichtet", sagt Kirsten Warweg von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Wie ernst der Fall ist, können Patienten und Praxismitarbeiter aber manchmal nur schwer einschätzen. Daher rät Warweg: "Patienten, die sich selbst als Notfall empfinden, sollten dies dem Praxispersonal eindringlich klar machen, um zum Arzt vorgelassen zu werden." Er könne dann beurteilen, ob es sich wirklich um einen Notfall handle, der sofort behandelt werden müsse.
Lösung: die Praxis wechseln
In Fällen, die weniger dringend sind, müssen Patienten es aber auch nicht hinnehmen, monatelang zu warten. Die einfachste Lösung ist, sein Glück in einer anderen Praxis zu versuchen. Hat der Patient bereits eine Überweisung vom Hausarzt, kann er ihn um Hilfe bitten. "Der Hausarzt hat in der Regel einen kürzeren Kanal", sagt Vogel. Außerdem bieten einige Krankenkassen ihren Versicherten einen Vermittlungsservice für Arzttermine an. Meist gelingt es der Kasse, beim gewünschten Arzt zeitnah einen Termin zu bekommen, wie Stephan Mayer von der Techniker Krankenkasse Bayern berichtet: "Es wirkt dann doch, wenn jemand von der Krankenkasse anruft."
Einer AOK-Befragung niedergelassener Ärzte zufolge ist es insbesondere unter Fachärzten eine "gängige Praxis", Termine von Kassenpatienten aus Budgetgründen vom Ende des einen auf den Anfang des nächsten Quartals zu verschieben. So gaben 56 Prozent der befragten Fachärzte an, so etwas – wenn medizinisch unbedenklich – schon gemacht zu haben. Der Dermatologe Oliver Dörzapf aus Augsburg zeigt für dieses Verhalten mancher Kollegen Verständnis: Sei das Budget ausgeschöpft, schädige sich eine Praxis wirtschaftlich, wenn sie weitere Patienten aufnähme.
In der Tat sind es vor allem Fachärzte, bei denen Patienten sich gedulden müssen. So warten nach der Versichertenbefragung 2011 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) rund 40 Prozent der Befragten bis zu drei Wochen und länger auf einen Termin beim Spezialisten. Vogel: "Je spezieller das Fachgebiet, desto schwieriger wird es in der Regel, einen Termin zu bekommen."