Der Wettbewerb im Gesundheitswesen ist bei den Krankenhäusern längst angekommen. Die im Jahr 2003 eingeführte neue Abrechnungsmethode der diagnosebezogenen Fallpauschalen (engl. diagnosis-related groups, kurz: DRG) sollte die Liegezeiten der Patienten verkürzen und so Geld einsparen. Die möglichen Folgen dieser Einsparungen, die auch unter den Stichworten "blutige Entlassung" und "Drehtüreffekt" diskutiert werden, hat Joachim J. aus Bielefeld am eigenen Leib erfahren. Claudia Bürmann berichtet.
Begonnen hat es mit starken Rückenschmerzen im Lendenbereich im Herbst des vergangenen Jahres. Nach drei Wochen Krankenhausaufenthalt soll Joachim J. mit der Diagnose eines nicht verheilten Wirbelbruchs, den er sich bei einem Unfall vor vier Jahren zugezogen hat, entlassen werden. Nach Meinung des 87-Jährigen ist die Entlassung zu früh, denn die Schmerzen sind noch da. Der Chefarzt der Orthopädie sagt, ihm seien die Hände gebunden, er müsse auch als Arzt wirtschaftlich arbeiten. Er rät Joachim J., seine Klamotten zu packen, einmal ums Haus zu gehen und dann um eine Wiederaufnahme zu bitten, was dieser aber ablehnt.
Nach einem zweitägigen Aufenthalt zu Hause kommt Joachim J. wieder ins Krankenhaus, diesmal in ein anderes und mit zusätzlichen neurologischen Problemen: unkontrollierte Zuckungen der Beine und im Bauchbereich, die zu Erbrechen führen. Die ärztliche Diagnose lautet Restless Legs Syndrom (RLS), er selber führt die gesundheitlichen Probleme auf seelische Belastungen zurück. Behandelt wird er mit Beruhigungstabletten, die mit dazu führen, dass Joachim J. aus dem Krankenbett fällt: Oberschenkelhalsbruch und lädierte Hüfte. Er wird in ein anderes Krankenhaus verlegt und es folgen eine OP und anschließend ein fünfwöchiger Kuraufenthalt.
Übergang in die Reha schwierig
Nicht nur die Folgen für die Patienten aufgrund zu früher Entlassungen, sondern auch der Übergang vom Akutkrankenhaus in die Rehabilitation schätzt Joachim J. nach seinen Erfahrungen und Gesprächen in der Kur mit anderen Betroffenen als schwierig ein: "Diejenigen, die zur Kur wollen, werden ausgegrenzt." Auch die Beurteilung, ob ein Patient überhaupt kurfähig ist, würde je nach einschätzendem Arzt – also Krankenhausarzt oder Hausarzt – unterschiedlich ausfallen. Durch die kurzen Liegezeiten in den Krankenhäusern, so Joachim J., "kommen die Patienten mit nicht ausgeheilten Geschichten in die Reha" und deshalb seien Kurkliniken heute schon so weit, dass sie in ihrer medizinischen Versorgung mit denen der Krankenhäuser mithalten könnten.
Anhand des Leidensweges des Patienten Joachim J. zeigt sich, wie zu frühe Entlassungen den Patienten schaden können und letztlich durch mögliche Folgekosten zu keiner Einsparung für das gesamte Gesundheitssystem führen. Joachim J. mahnt zu Recht: "Der Mensch darf nicht auf der Strecke bleiben."