Die demografische Entwicklung wird auch in diesem Bereich in kurzer Zeit neue Fakten schaffen: Neben den Menschen, die mit einer geistigen Behinderung durchs Leben gehen, wird die Zahl der Heimbewohner steigen, die auf Grund ihres Alters ihre Alltagskompetenzen verlieren. Eine Herausforderung auch für die Zahnmedizin. Cornelia Schulze fragte dazu Prof. Dr. Andreas Schulte, der zusammen mit Dr. Guido Elsäßer und Prof. Dr. Peter Cichon in Gütersloh dazu eine spezielle Weiterbildung angeboten hat.
Sie veranstalten in Gütersloh ein Fortbildungsseminar für die Thematik: Ist die Zahnpflege von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen in der jüngeren Vergangenheit stärker in den Fokus der Zahnmedizin gerückt?
PROF. DR. ANDREAS SCHULTE: Auf Grund meiner langjährige klinischen Erfahrung habe ich den Eindruck, dass man sich in den letzten Jahren viel mehr um die Zahnpflege von Menschen mit Behinderungen kümmert als früher. Dies heißt jedoch nicht, dass diese Verbesserung auch ausreichend ist. Man hat den Eindruck, dass immer noch viele Mitarbeiter in Institutionen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, zu wenig über Mundpflege bei Menschen mit Behinderungen wissen und auch kaum Zeit haben, sich darum zu kümmern. Dies gilt vor allem für Institutionen, in denen erwachsene Menschen mit Behinderungen betreut werden. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass gerade bei Menschen mit geistiger Behinderung eine intensive zahnärztliche Betreuung, zum Beispiel in Form von regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen erforderlich sind. Hier tritt das Problem auf, dass präventive Leistungen in der Zahnmedizin ab dem Alter von 18 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Menschen mit geistiger Behinderung verfügen aber in der Regel über ein ganz geringes Einkommen, so dass sie sogenannte "Privatleistungen" nicht bezahlen können. Anders sieht es in vielen Kindergärten und Schulen aus: hier scheint man sich sehr viel mehr um Zahnpflege von Kindern mit Behinderungen kümmern zu können. Aber auch hier ist eine Verbesserung möglich und sinnvoll.
Sind ausreichend viele Zahnärzte darauf vorbereitet, ältere oder behinderte Menschen zu behandeln?SCHULTE: Nach wie vor ist die Zahl der Zahnärzte, die in der Lage sind, Menschen mit Behinderungen und alte pflegebedürftige Menschen wirklich professionell zu behandeln, nicht groß genug. Im Studium kommt diese Thematik aus Zeitgründen zu kurz. Um diese Inhalte während des Studiums ausreichend zu vermitteln, müsste man viele andere wichtige Lehrinhalte kürzen oder streichen. Als Ausweg sehe ich nur, dass das Fortbildungsangebot zu diesen
Themen deutlich verbessert werden muss.Dennoch muss erwähnt
werden, dass es viele Zahnärztinnen und Zahnärzte gibt, die mit viel Engagement Menschen mit Behinderungen in ihren Praxen versorgen, ohne davon ein großes Aufhebens zu machen.
Wie sehen die rechtlichen Bedingungen aus, die ein Zahnarzt oder auch Angehörige berücksichtigen müssen, um einen behinderten Menschen zu behandeln?SCHULTE: Der Zahnarzt muss sich vergewissern, ob die Angehörigen von volljährigen Menschen mit geistiger Behinderung eine offizielle Bestellung zum gesetzlichen Betreuer für ihren Angehörigen mit geistiger Behinderung haben. Nur dann kann eine Behandlung durchgeführt werden. Es kann durchaus sein, dass die gesetzliche Bestellung zum Betreuer einer Person mit geistiger Behinderung kein Angehöriger, sondern eine fremde Person hat. Ohne deren Einwilligung kann keine Therapie durchgeführt werden.