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16.12.2011
Verband rät zum Zahnarztbesuch
Jährliche Kontrolluntersuchung noch in diesem Jahr vornehmen

Zahnuntersuchung | dpa

Der Freie Verband deutscher Zahnärzte in Westfalen-Lippe (FVDZ-WL) weist darauf hin, dass Patienten mit einer jährlichen Kontrolluntersuchung viel Geld sparen können. "Wer fünf Jahre in Folge seinen Zahnarzt einmal jährlich für eine Kontrolluntersuchung aufsucht, erhält von seiner gesetzlichen Krankenkasse einen 20 Prozent höheren Zuschuss zum Zahnersatz", macht der Gladbecker Zahnarzt Markus Büssing, Landesvorsitzender des FVDZ in Westfalen-Lippe, die Vorteile von jährlichen Routineuntersuchungen deutlich.

Die Untersuchungen müssen in einem sogenannten Bonusheft dokumentiert werden, dieses erhalten die Patienten in der Praxis ihres Zahnarztes. Werden Zahnarztbesuche über zehn Jahre im Bonusheft festgehalten, steigt der Zuschuss der Krankenkasse sogar um 30 Prozent.

"Patienten sollten jetzt die letzten Wochen des Jahres noch nutzen und den jährlichen Zahnarztbesuch nachholen. So können sie in Zukunft eine Menge Geld sparen", empfiehlt ZA Joachim Hoffmann, niedergelassener Zahnarzt in Kirchhundem und Pressesprecher des FVDZ-WL, noch einmal die Zähne checken zu lassen. Für die Kontrolluntersuchung muss auch keine Praxisgebühr entrichtet werden.

Geld sparen durch Kontrolluntersuchungen

Finanziell macht sich die regelmäßige Kontrolluntersuchung deutlich bemerkbar. Für eine Krone im nicht sichtbaren Bereich erhalten Patienten ohne regelmäßige Zahnarztbesuche derzeitig 122,98 Euro als Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn die Vorsorge über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden kann, erhöht sich der Zuschuss um 30 Prozent, auf insgesamt 159,87 Euro, berichten die Zahnärzte vom FVDZ.

Das erforderliche Bonusheft kann auch nachträglich ausgestellt und vervollständigt werden. Auch bei einem Zahnarztwechsel bleibt das Heft gültig. "Die Zahnärzte beraten ihre Patienten im Umgang mit dem Bonusheft, und alte Bonushefte sollten niemals weggeworfen werden, diese sind nämlich bei einer prothetischen Versorgung, der Krankenkasse vorzulegen", raten Büssing und Hoffmann.


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