Experteninterview zum Thema "Unfall und Berufsunfähigkeit" im Bereich Sportunfälle
Dr. Susanne Punsmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht in Düsseldorf und Betreiberin der Website
www.versicherungsnehmerrecht.de, klärt über Sportunfälle und eventuelle Schadenersatzfragen auf.
Welche Ansprüche auf Schadenersatz haben Fußballer, wenn sie von einem Gegenspieler gefoult werden und sich dabei schwer verletzen? Gibt es dabei Unterschiede zwischen Vereinsfußballern und Hobbysportlern?DR. SUSANNE PUNSMANN: Grundsätzlich gilt zwischen Teilnehmern eines Sportwettkampfs, also auch eines Fußballspiels, ein stillschweigender Haftungsverzicht, da man sich bewusst einer erhöhten Verletzungsgefahr aussetzt. Dieser stillschweigende Haftungsverzicht hat allerdings Grenzen, etwa wenn einer der Beteiligten grob gegen die Regeln oder grob gegen die sportliche Fairness verstößt. Die Regeln – in diesem Fall des Deutschen Fußball-Bundes – gelten für Profisportler, aber auch für Hobbysportler, egal ob es sich um Erwachsene oder Kinder und Jugendliche handelt.
Hobbyradfahrer sind häufig in Gruppen unterwegs. Was passiert versicherungstechnisch, wenn ein Radler den anderen bei einem Spurwechsel zu Fall bringt und Letzterer schwere Verletzungen erleidet? PUNSMANN: Derjenige, der stürzt und schwere Verletzungen erleidet, kann Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Radler geltend machen, der ihn bei dem Spurwechsel zu Fall gebracht hat – vorausgesetzt, der "Spurwechsler" hat schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig, gehandelt. Das ist etwa dann der Fall, wenn er es versäumt hat, sich vor dem Spurwechsel zu vergewissern, dass der Weg frei ist. Hat der Spurwechsler fahrlässig, also ohne Absicht, gehandelt, übernimmt im Regelfall seine Haftpflichtversicherung den Schadensersatz und das Schmerzensgeld.
Was sind nach Ihrer Erfahrung die häufigsten Rechtsstreitigkeiten bei Mannschaftssportarten? PUNSMANN: Im Verhältnis zu den zahlreichen Fouls und daraus resultierenden Verletzungen – etwa beim Fußball – ist die Anzahl der Gerichtsverfahren, die sich mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen beschäftigen, sehr gering. Wenn es zu einem solchen Prozess kommt, fällt immer wieder der Nachweis schwer, dass ein grober Regelverstoß in Form eines rohen Spiels vorliegt.
Sportvereine schließen für ihre Mitglieder sogenannte Gruppenversicherungen ab, beispielsweise in der Unfallversicherung. Ist dieser Schutz nach Ihrer Meinung ausreichend? PUNSMANN: Die Unfallversicherung über den Verein ist im Regelfall nicht so umfangreich wie die, die man im Rahmen einer privaten Vorsorge abschließt. So fällt häufig die Invaliditätsleistung zu gering aus oder es wird nur ab einem bestimmten Invaliditätsgrad eine Leistung ausbezahlt. Zudem zahlt die Unfallversicherung über den Verein in den meisten Vertragskonstellationen nur für die Unfälle, die sich tatsächlich beim Sport oder auf dem Weg zum Training ereignet haben, nicht aber beim privaten Jogging oder bei einem Unfall im Hause. Daher würde ich immer noch parallel eine weitere Unfallversicherung empfehlen.